1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Plattform ist Prüfbörse gemäß den jeweils aktuellen Betreiberangaben im Impressum. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Soweit diese Nutzungsbedingungen im Plattformnutzungsvertrag einbezogen werden, sind sie Bestandteil des jeweiligen Nutzungsverhältnisses.
1a. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen teilen wir gewerblichen Nutzern auf einem dauerhaften Datenträger – in der Regel per E-Mail an die hinterlegte Unternehmens-E-Mail – mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden mit. Die Frist wird angemessen verlängert, soweit technische oder geschäftliche Anpassungen erforderlich sind.
Ein gewerblicher Nutzer kann das Nutzungsverhältnis vor Ablauf der Änderungsfrist beenden. Änderungen, die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung kurzfristig umgesetzt werden müssen oder einer unmittelbaren Sicherheitsgefahr begegnen, können ohne Einhaltung dieser Frist wirksam werden.
2. Leistung der Prüfbörse
Prüfbörse stellt die technische Möglichkeit bereit, Ausschreibungen zu veröffentlichen, Unternehmensdaten zu verifizieren, angebotene Prüfbereiche als Selbstauskunft zu hinterlegen, Angebote abzugeben, Unterlagen auszutauschen und eine Vergabe zu dokumentieren.
Prüfbörse ist weder Prüfdienstleister noch Vertreter eines Nutzers. Ein Vertrag über eine Prüfleistung kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und ausgewähltem Prüfdienstleister zustande. Prüfbörse schuldet weder das Zustandekommen eines Vertrags noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3. Registrierung und Konto
Nutzer müssen richtige und aktuelle Angaben machen, ihr Konto vor unbefugtem Zugriff schützen und erkennbare Sicherheitsvorfälle unverzüglich an info@pruefboerse.de melden. Eine Nutzung fremder Identitäten oder die Weitergabe des Kontos ist unzulässig.
Die Anmeldung erfolgt über Firebase Authentication mit E-Mail und Passwort. Passwörter werden nicht in der Prüfbörse-Datenbank gespeichert. Die E-Mail-Adresse muss bestätigt sein, bevor Ausschreibungen veröffentlicht, Angebote abgegeben oder Aufträge vergeben werden können.
Für eine von einem Prüfdienstleister ausdrücklich freigegebene externe Auftragsakte kann ein persönlicher Zugangslink bereitgestellt werden. Der Link besitzt kein automatisches Ablaufdatum, gilt ausschließlich für die konkret freigegebene Auftragsakte, darf nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden und kann vom freigebenden Prüfdienstleister jederzeit widerrufen oder durch einen neuen Link ersetzt werden.
4. Ausschreibungen und Angebote
Auftraggeber müssen ihren Prüfbedarf so genau und wahrheitsgemäß beschreiben, dass Prüfdienstleister den Umfang sachgerecht einschätzen können. Prüfdienstleister müssen Angebote klar formulieren und auf erkennbare Abweichungen, Voraussetzungen oder Zusatzkosten hinweisen.
Veröffentlichte Angaben dürfen keine irreführenden Inhalte, rechtswidrigen Leistungen, Schadsoftware oder unnötige personenbezogene Daten Dritter enthalten. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, vor Beauftragung Leistungsumfang, Termine, Preise, Haftung und Dokumentation verbindlich zu vereinbaren.
5. Unternehmensverifizierung und fachliche Eigenverantwortung
Für die Unternehmensverifizierung kann Prüfbörse eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug anfordern und mit den hinterlegten Unternehmensdaten abgleichen. Die Kennzeichnung „Unternehmensdaten geprüft“ bezieht sich ausschließlich auf diesen Abgleich.
Prüfbörse prüft oder garantiert keine fachliche Eignung, Befähigung oder Zulassung einzelner Prüfer oder Unternehmen für eine konkrete Prüfleistung. Prüfdienstleister geben ihre angebotenen Prüfbereiche selbst an und bleiben dafür verantwortlich, nur geeignete und erforderlichenfalls befähigte Personen einzusetzen. Auftraggeber und Prüfdienstleister können erforderliche Fachnachweise im konkreten Auftragsverhältnis austauschen.
6. Dokumente und Nutzungsrechte
Nutzer behalten ihre Rechte an hochgeladenen Inhalten. Sie räumen Prüfbörse die für Speicherung, Darstellung und Übermittlung innerhalb des jeweiligen Plattformvorgangs erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Nutzer sichert zu, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen.
Vertrauliche Unterlagen dürfen nur für den vorgesehenen Auftrag verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
Hochgeladene Dateien werden technisch auf zulässigen Dateityp und Dateistruktur geprüft. Eine durchgängige Schadsoftwareprüfung kann nicht garantiert werden. Dateien sollten nur geöffnet werden, wenn Absender und zugehöriger Auftrag bekannt sind.
6a. Zugang zu Daten
Gewerbliche Nutzer haben im Portal Zugriff auf die zu ihrem Unternehmen gespeicherten und für die Plattformnutzung bereitgestellten Daten, insbesondere eigene Ausschreibungen und Angebote, erhaltene und erteilte Aufträge einschließlich Dokumenten, Terminen, Mängeln und Vorgangshistorie, Unternehmensnachweise, selbst angegebene Prüfbereiche sowie Tarif- und Rechnungsinformationen.
Kontaktdaten und die genaue Einsatzadresse der jeweils anderen Seite werden nur im Rahmen des vorgesehenen Vergabe- und Auftragsablaufs offengelegt. Daten anderer Unternehmen werden nicht außerhalb der jeweils vorgesehenen Geschäftsbeziehung bereitgestellt. Personenbezogene Daten können zusätzlich über den im Konto angebotenen Datenexport angefordert werden.
7. Vertragliche Konditionen
Die für ein Unternehmen geltenden Leistungs-, Freischalt-, Entgelt-, Zahlungs- und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweils einschlägigen Plattformnutzungsvertrag und, soweit vorgesehen, aus einer gesonderten Tarifaktivierung im Portal.
Eine Kostenpflicht entsteht nicht allein durch die Registrierung oder die Annahme des Plattformnutzungsvertrags. Kostenpflichtige Leistungen werden nur durch einen gesonderten, eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Vorgang aktiviert.
8. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
Wir bemühen uns um eine zuverlässige Verfügbarkeit, können aber keine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung garantieren. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Funktionen dürfen weiterentwickelt werden, soweit der Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
9. Sperrung
Prüfbörse kann Inhalte ausblenden oder Zugänge vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für falsche Angaben, fehlende Berechtigung, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen oder erhebliche Verstöße gegen diese Bedingungen bestehen. Bei zahlungspflichtigen Leistungen kann die Angebotsabgabe bei fehlgeschlagenen, zurückgegebenen oder bestrittenen Zahlungen nach Maßgabe des einschlägigen Plattformnutzungsvertrags bis zur Klärung gesperrt werden.
Vor oder spätestens mit Wirksamwerden einer Beschränkung oder Aussetzung teilen wir dem betroffenen gewerblichen Nutzer die Gründe auf einem dauerhaften Datenträger mit. Eine vollständige Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch Prüfbörse wird grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus unter Angabe der Gründe angekündigt. Gesetzliche oder behördliche Pflichten, wiederholte erhebliche Verstöße oder nachweislich unzumutbare Ausnahmefälle können eine kürzere oder sofortige Maßnahme erforderlich machen.
Verfahren und Werkzeuge der Moderation. Inhalte werden nicht durch ein automatisches System inhaltlich freigegeben oder gesperrt. Ein automatischer Filter prüft vor der Vergabe insbesondere, ob Ausschreibungstexte direkte Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Weblinks enthalten; er kann das Speichern blockieren, trifft aber keine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Inhalts. Moderationsentscheidungen durch Prüfbörse werden von einem Menschen getroffen, dokumentiert und dem betroffenen Unternehmen mit Begründung in Textform mitgeteilt.
Rechtswidrige Inhalte können über unseren Meldeweg mit konkreter Fundstelle und Begründung gemeldet werden. Gegen eine Beschränkung, Aussetzung oder sonstige Moderationsentscheidung können sich betroffene gewerbliche Nutzer formlos an info@pruefboerse.de wenden. Wir prüfen den Sachverhalt erneut und antworten in Textform. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
10. Reihenfolge und Auffindbarkeit
Offene Ausschreibungen werden ohne bezahlte Hervorhebung bereitgestellt. Die serverseitige Standardreihenfolge richtet sich nach der zeitlich nächsten Angebotsfrist; bei identischer Frist entscheidet die interne Vorgangskennung. Prüfbereich, Ort, Postleitzahl, Umkreis und Frist wirken ausschließlich als vom Nutzer gesetzte Filter. In der angezeigten Liste kann der Nutzer zusätzlich selbst nach den angebotenen Sortierkriterien umsortieren.
Die Angebotsabgabe setzt bestätigte Unternehmensdaten, die Selbstauskunft des Prüfdienstleisters zum betreffenden Prüfbereich und den erforderlichen Marktzugang voraus. Die Auswahl des Prüfbereichs stellt keine fachliche Prüfung oder Garantie durch Prüfbörse dar. Es gibt keinen entgeltabhängigen Rangfaktor, keine bezahlte Hervorhebung und keine Bevorzugung eigener Angebote der Prüfbörse.
11. Haftung
Prüfbörse haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Prüfbörse haftet nicht für die Richtigkeit von Nutzerangaben, die fachgerechte Durchführung von Prüfleistungen oder Pflichtverletzungen eines Auftraggebers oder Prüfdienstleisters.
12. Laufzeit, Kontolöschung und Datenzugang
Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Nutzer jederzeit durch Nachricht an info@pruefboerse.de beendet werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und erforderliche Nachweise zu bereits abgeschlossenen Vorgängen bleiben unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
Persönliche Daten können im Konto exportiert werden. Der Inhaber eines Unternehmens kann sein Konto nicht automatisch entfernen, solange dadurch ein verwaistes Unternehmen oder eine unkontrollierte Löschung aufbewahrungspflichtiger Geschäftsvorgänge entstehen würde. In diesem Fall ist die Inhaberrolle zu übertragen oder eine Löschanfrage zu stellen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
Stand: September 2026